Definition:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 ccm bei Verbrennungsmotoren.
Mindestalter:
- ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum
Aufstieg nur eine praktischekeine theoretische Prüfung erforderlich)
- ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
- ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Ausbildungsbeginn: 19,5 Jahre
Einschluss der Klassen: A1,A2
Voraussetzung: