Definition
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Mindestalter
17 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 18
Ausbildungsbeginn
16,5 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 17,5 Jahren
Einschluss der Klassen: B96
Voraussetzung
Fahrerlaubnis Klasse B
Biometrisches Passfoto
Sehtest
gültigen Personalausweis