Definition:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

Mindestalter: 17 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 18 Jahren

Ausbildungsbeginn:
16,5 Jahre (im begleiteten Fahren), ansonsten mit 17,5 Jahren

Einschluss der Klassen: AM,L

Voraussetzung:

  • Lehrgang Erste Hilfe 9 UE
  • biometrisches Passfoto
  • Sehtest
  • gültigen Personalausweis