Definition:
Krafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A (nach einer Aufstiegsprügung) unbeschränkt fahren.
- ab 18 Jahre, für Direkteinstieg oder Aufstiegsprüfung
Ausbildungsbeginn: 17,5 Jahre
Einschluss der Klassen: A1
Voraussetzung: